Bleirohre

Seit dem 1. Dezember 2013 schreibt die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert von 10 Mikrogramm Blei pro Liter vor. In Häusern, die nach 1973 errichtet wurden, finden sich keine Bleirohre. Seit dieser Zeit wird Blei in ganz Deutschland nicht mehr für Wasserleitungen verwendet. Die Trinkwasserverordnung sieht vor, dass der Vermieter den Mieter informieren muss, sofern im Haus noch Bleirohre verbaut sind.

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